Betreutes Wohnen – was ist das?

Von Manuela Maurer-Kollenz

Der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung steigt enorm. Immer mehr werden barrierefrei gestaltete Wohnräume und spezielle Services und Dienstleistungen nachgefragt. So unterschiedlich die Wohn­bedürfnisse der Senioren sind, eines ist sicher, die Mehrheit will so lange wie möglich in den „eigenen vier Wänden“ leben. Während die klassischen ­Alten- und Pflegeheime für ältere Menschen mit einer Pflegestufe geeignet sind, die rund um die Uhr medizinische und pflegerische Betreuung erfordern, haben sich für die selbstbestimmte Lebensweise älterer Menschen verschiedene Wohnformen heraus­gebildet, die am Markt als Betreutes oder Betreubares Wohnen, Wohnen mit Concierge, Mehrgenerationenwohnen, Seniorenresidenzen, Seniorenwohngemeinschaften u. v. m. bezeichnet werden. Betreutes oder betreubares Wohnen ist in den Förderungsvorschriften der meisten Bundesländer verankert, allerdings besteht keine detaillierte Definition über ­Bezeichnung und Inhalte des Konzepts.

Seit 1. Mai 2012 gilt in Österreich die ÖNORM CEN/TS 16118 „Betreutes Wohnen – Anforderungen an Dienstleistungen für ältere ­Menschen im Rahmen der Wohnform Betreutes Wohnen“. Sie soll die Qualitätsmaßstäbe für betreutes Wohnen europaweit vereinheitlichen und gibt Planern, Entwicklern, Bau­trägern, Investoren, Wohnungs- und Immobilienunter­nehmern sowie ihren Beratern wertvolle Hinweise für die wirtschaftlich nachhaltige Gestaltung und ein zielorientiertes Vorgehen bei der Entwicklung, Realisierung und dem Betrieb von Wohnräumen mit Betreuungsleistungen für ältere Menschen. Betreutes Wohnen bietet eine barrierefreie Wohnung innerhalb einer für ältere Menschen betreuten Wohnanlage, bei der als Dienstleistungen Grund- und Wahlleistungen erbracht werden. Anforderungen an die Wohnung (zum Beispiel stufenfreie Dusche), an das Gebäude (zum Beispiel Gemeinschaftsraum) und an den Standort (zum Beispiel Erreichbarkeit von Einkaufs- und Gesundheitseinrichtungen) sind zu erfüllen. Als Grundleistungen ist ein Mindestdienstleistungsangebot sicherzustellen, wie das Vorhandensein eines Ansprechpartners vor Ort, der die Bewohner berät, informiert und Kontakte herstellt. Zudem muss ein Notruf­system zur Verfügung stehen. Wahlleistungen sind alle anderen Leistungen, die freiwillig und individuell gegen direkte Bezahlung in Anspruch genommen werden können, wie Hilfen im Haushalt, Mahlzeitservice, Besuchs- und Begleitdienste, Fahrservice und ambulante Pflegeleistungen. Ein Träger (zum Beispiel Gemeinde, Privatunternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder Eigentümergemeinschaft) hat die Verantwortung, dass die Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Leistungen erbracht werden. Derzeit wird betreutes Wohnen nur im Mietmodell angeboten. Im Wohnungseigentum sind betreute Wohnungen erst zu entwickeln und bedürfen einer komplexeren Vertragsgestaltung.

Betreubares Wohnen kann als Schaffung einer Wohnung in einer Anlage ­verstanden werden, die baulich und bezüglich des Umfelds alle Voraussetzungen erfüllt, dass mit den von den Wohnungsnutzern selbst beizuziehenden Dienstleistern betreutes Wohnen im Sinne der ÖNORM möglich ist. Die erste Sicher­stellung der Grundleistungen sollte durch einen Kooperationsvertrag mit geeigneten Dienstleistern erfolgen. Anlagen können vielfältige Zusatzleistungen für ältere Menschen an­bieten. An Bedeutung gewinnen dabei technische Assistenzsysteme (AAL – Ambient Assisted Living). Die Schaffung von leistbaren Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen mit Betreuungsbedarf gerecht werden, ist die Herausforderung an den Wohnbau.

Über den Autor
Manuela Maurer-Kollenz ist Wirtschaftsjuristin und Expertin für Immobilien- und Bauträgerrecht. Seit 1996 Rechts­anwältin und seit 2012 Partnerin der Kanzlei ­Willheim Müller Rechtsanwälte.

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