Physikalische Wunder dank Energieausweis

Die Kritik am Energieausweis reißt auch Jahre nach seiner Einführung nicht ab. Architekt und Sachverständiger Johann Kaiser erzählt von skurrilen Ergebnissen, die physikalisch gar nicht möglich seien. Wer richtig rechnet, rechnet falsch.

„Es gibt in einigen Berechnungs­fällen schwer erklärbare Phänomene bzw. fragwürdige Berechnungsvorschriften“, umschreibt Johann Kaiser ganz ­konkrete Mängel beim Energieausweis und erzählt dann gleich von einigen Berechnungen mit seltsamen Ergebnissen. Zum Beispiel: Egal, mit welcher Art von Heizsystem eine Wohnung nun ausgestattet ist, kann man davon ausgehen, dass der Prozess der Umwandlung von Gas, Öl oder Holz in Wärme sowie deren Weiterleitung in die Wohneinheiten mit Verlusten verbunden ist. Diesem physikalischen Prinzip zufolge stellt der Endenergiebedarf (EEB) den schlechteren Wert dar als der Heizwärme­bedarf (HWB). Die Differenz zwischen beiden ist – vereinfacht ausgedrückt – der auf die Haustechnik zurückzuführende Verlust. „In einem konkreten Fall, mit dem wir beauftragt wurden, war allerdings der EEB besser als der HWB, was phyikalisch einem Wunder gleichkommt“, so Kaiser irritiert. „Wir haben uns an den Hersteller der Berechnungssoftware gewendet, der den konkreten Fall dann gegengerechnet hat – und zum selben Ergebnis kam. Er meinte abschließend, dass der Ausgang zwar ungünstig sei, aber grundsätzlich den Be­rechnungen der Norm entspreche“, erzählt der ­Architekt weiter.

Weit mehr Kühlbedarf als angenommen

Ein weiteres Beispiel aus dem Berufs­alltag eines Energieausweis-Erstellers: Aufgrund der immer heißer werdenden Sommer­monate ist der Kühlbedarf zu einem zentralen Thema vor allem für Bürogebäude ge­worden. „Dabei stellt sich für mich die Frage, ob es möglich ist, den realen Energiebedarf einzuschätzen, wenn entsprechend der Norm nur Tage mit Temperaturen über 26 Grad in den Berechnungen berücksichtigt werden. Und dann auch nur der Kühlbedarf bis auf 26 Grad ­hineingerechnet wird, obwohl in der Realität permanent auf plus minus 22 Grad gekühlt wird“, so Kaiser. Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass der tatsächliche Energieverbrauch weit schlechter ausfallen wird als der errechnete.

Über den Energieausweis
Seit 2009 ist der Energieausweis bei Neubauten sowie umfassenden Renovierungen gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso muss das Dokument, das als eine Art Energie-Typenschein für Immobilien verstanden werden kann und über deren Energiebedarf und -effizienz informiert, beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen verpflichtend vorgelegt werden. Gleichzeitig ist der Energieausweis für behördliche Genehmigungen und Förderungen zwingend vorgeschrieben. Das Ziel des Gesetzgebers: Einerseits sollen Energieein­sparpotenziale aufgezeigt und Impulse für die energetische Optimierung gesetzt werden. Andererseits soll der Energie­ausweis Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen – und zwar auch für potenzielle Mieter und Käufer. Seit 2012 muss der Gesamtenergieeffizienz-Faktor sogar in Immobilienanzeigen angeführt werden. Was genau enthält ein Energieausweis? Das ist nicht einmal in Österreich ein­heitlich, geschweige denn in Europa. Abhängig vom jeweiligen Bundesland – Stichwort: unter­schiedliche Bauordnungen – kann er anders ausgestaltet sein. Zumindest müssen darin jedoch der Heizwärmebedarf (sowie der Vergleich zu Referenz­werten), der Heiztechnik-­Energiebedarf sowie der Endenergiebedarf angegeben werden, ebenso die Empfehlung von Maßnahmen, durch die der Energiebedarf des Gebäudes reduziert werden kann. Die Berechnung der angeführten Energiekennzahlen erfolgt auf Basis von entsprechenden Normen. Der Energieausweis wird konkret nach der ÖNORM H 5055 erstellt und die angegebene Effizienzskala soll den Betroffenen einen schnellen Überblick über die thermische Qualität eines Gebäudes geben.

Besser Gastherme als Wärmepumpe

Kaiser erzählt einen Fall nach dem ­anderen, bei dem die Ergebnisse ihn vor ein Problem stellen. Erstens ­müsse er das Gutachten ja unterschreiben, und das ist freilich schwer, wenn die Ergebnisse weit weg von der Realität sind. Zweitens zweifelt Kaiser wie viele andere seiner Branchenkollegen auch den allgemeinen Informationsgehalt des Energieausweises an: „Erklären Sie einem Eigentümer einer Immobilie, dass sich sein Gesamtenergieeffizienzfaktor durch den Einbau einer modernen Wärme­pumpe verschlechtert!“ Der Grund dafür sei einfach, so Kaiser: Beim Einsatz einer Wärmepumpe vergleicht die Norm nicht mehr mit einer herkömmlichen Gas­heizung, sondern mit einem standardisierten Wärmepumpen­system aus 2007. Faktisch hat sich in diesem Fall die Haustechnik verbessert und die Kosten für den Nutzer verringern sich erkennbar, aber wer das nach der Norm richtig rechnet, kommt zu einem anderen Ergebnis. Das sei mehr als verwirrend, vor allem für die Verbraucher, meint Kaiser. Als einziger Ausweg bleibe Sachver­ständigen nur, lange und frag­würdig wirkende Begleittexte zu den ausgestellten Energieausweisen hinzuzufügen – auch um sich vor Haftungsansprüchen abzusichern. Diese würden sowohl dem Auftraggeber undurchsichtig erscheinen als auch die Vergleichsmöglichkeit für den Immobiliensuchenden in Frage stellen. Dieses Problem verschärft sich noch durch Förderungsbestimmungen, welche auf eine Ver­besserung des Gesamtenergie­effizienz-Faktors abzielen. Kaiser konfrontierte daher die Nor­mungsstelle. Dort sei man zwar sehr bemüht gewesen, jedoch musste aufgrund der Komplexität auf die nächste Fach­sitzung verwiesen werden. „Die Wahrheit ist, dass dies auch der Fall ist und meines Wissens allein über 400 Formeln zur Berechnung der Haustechnik existieren. Als Sachverständige haben wir folglich keine andere Wahl mehr, als uns auf die Berechnungsprogramme und die darin enthaltenen Formeln und Berechnungsvorschriften zu verlassen. Die Nachvollziehbarkeit über die haustechnischen Berechnungen ist aus meiner Sicht für den Großteil der Beteiligten auch nicht mehr gegeben.“

Eigentlich kaum Aussagekraft

Schließlich führt der Architekt noch die mangelnde Aussagekraft ins Treffen. Der Energieausweis informiert ja lediglich über das ganze Objekt, der jeweilige Energiebedarf einer Dachgeschoßwohnung und einer hofseitigen Erdgeschoßeinheit unterscheiden sich aber massiv. Kaiser: „Bei der Berechnung eines normalen Zinshauses kommen Sie im Durchschnitt auf einen Wert von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Eine Dachgeschoßwohnung weicht davon je nach Baujahr von 200 bis 35 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr ab. Wohnungen, die sich in der Hausmitte befinden, weisen wiederum teilweise Werte in der Höhe von 70 Kilowattstunden pro Quadrat­meter im Jahr auf. Wie soll das ein Mieter wissen?“

 

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